• Hausordnung

      • 1. Präambel
        Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft, in der viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte zusammenleben und arbeiten. Es ist unser Ziel, eine Kultur des geregelten Miteinanders zu schaffen, in der jeder in seiner Persönlichkeit und Individualität, in seinen Stärken und in seinen Schwächen geachtet wird. Auf diese Weise soll eine Atmosphäre entstehen, in der jeder zum gemeinsamen Arbeiten, Lernen sowie Lehren angeregt und befähigt wird.
        Unser Ziel kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn wir alle eigenverantwortlich daran mitarbeiten, indem wir Respekt, Toleranz und Rücksicht gegen jedermann zeigen, Sorgfalt mit den uns anvertrauten Gütern als selbstverständlich anerkennen und die Umsetzung unserer Werte auch durch angemessenes Verhalten wie auch durch angemessene Kleidung erreichen.

        2. Einlass ins Schulgebäude
        Das Unterrichtsgebäude wird um 7:30 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Schüler das Gebäude betreten und sich vor Beginn des Unterrichts im Foyer oder in einem dafür vorgesehenen Raum aufhalten. Ab 7:40 Uhr begeben sich die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.

        3. Pausen
        Zum Ende der Unterrichtsstunde wischen die Klassenordner die Tafel. Schüler, die sich in ihrem Klassenzimmer befinden, können, sofern sie den Raum nicht wechseln müssen, während der kleinen Pausen in ihren Zimmern bleiben. Ansonsten verlassen alle Schüler nach der Stunde den Raum. Die Pausen dienen auch dem Aufsuchen der Toiletten.
        In den Hofpausen haben alle Schüler die Gebäude zu verlassen (Ausnahme: Kauf von Verpflegung in der Cafeteria). Der Lehrer der vorhergehenden Unterrichtsstunde verlässt als letzter das Zimmer. Bei schlechter Witterung dürfen sich die Schüler in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten. Schüler, die in der Hofpause das Gebäude wechseln, können zu Beginn der Pause ihre Taschen im Eingangsbereich des Gebäudes abstellen und gehen dann in den Hof.
        Ein Verlassen des Schulgeländes während der kleinen Pausen und der Hofpausen wie auch während der Unterrichtszeit ist Schülern bis einschließlich Klasse 10 untersagt.

        4. Zimmerwechsel
        Bei Wechsel in einen anderen Raum und nach der letzten im Unterrichtsraum stattfindenden Stunde schließt der Lehrer der vorangehenden Stunde das Zimmer ab.

        5. Aufenthalt während der Mittagszeit
        In der Mittagszeit ist der Aufenthalt nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

        6. Abwesenheit des Lehrers
        Ist 5 Minuten nach Beginn der Stunde der Lehrer noch nicht anwesend, so erstattet der Klassensprecher Meldung bei der Direktion.

        7. Nutzung der Schulanlage
        Nicht zur Schule gehörige Personen haben keinen Zutritt zu den Schulgebäuden und ihren Anlagen. Fahrräder, Mopeds und Motorräder werden auf den schuleigenen Abstellplätzen abgestellt.
        Eine Haftung für die abgestellten Fahrzeuge besteht nicht. Das Parken von PKW ist nur Lehrern auf den dafür vorgesehenen Lehrerparkplätzen sowie auf den von der Schulleitung ausgewiesenen Stellflächen erlaubt.

        8. Hygiene
        Sauberkeit und Hygiene sind umso notwendiger, je mehr Menschen zusammenleben. Die Sauberhaltung der Schulanlage muss daher ein Anliegen aller sein. Die Toiletten sollen so verlassen werden, wie sie ein zivilisierter Mensch auch anzutreffen wünscht.
        Schüler hängen Jacken und Mäntel an den Kleiderhaken in den Gängen auf, nicht im Unterrichtsraum.Dabei ist darauf zu achten, dass Wertgegenstände in den Unterrichtsraum mitgenommen werden, da sie nicht versichert sind.
        Nach der letzten Stunde, die im Unterrichtsraum gehalten wird, stellen alle Schüler die Stühle auf die Tische und bringen Abfälle in den Abfalleimer. Papierabfälle werden von den Klassenordnern entsorgt.

        9. Unfallgefahren, Beeinträchtigung des Schulfriedens
        Wegen möglicher Unfallgefahren und einer möglichen Beeinträchtigung des Schulfriedens bzw. des Schulbetriebes - auch in der Mittagszeit - sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt:

        • das Mitbringen oder Verwenden von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und Materialien, die die Gesundheit beeinträchtigen können (dazu gehören auch Stinkbomben oder das Werfen von Schneebällen u.ä.),
        • Gewaltanwendung jeglicher Art (wie z.B. Gewalt gegen Personen und gegen Sachen,
        • körperliche und nichtkörperliche Gewalt),
        • das Befahren des Schulgeländes durch Schüler mit Fahrgeräten jeglicher Art (wie z.B. Autos, Fahrräder, Inliner u.ä.),
        • das Sitzen auf den Treppen und in den Fluren der Unterrichtsgebäude.

        Online-Mobbing im Internet gegenüber Mitschülern und Lehrern - auch außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Unterrichtszeit - kann neben der strafrechtlichen Verfolgung auch durch schulrechtliche Maßnahmen, die bis zum endgültigen Schulausschluss reichen, geahndet werden.
        Von Schülern mitgeführte elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien (wie beispielsweise Smartphones) sind auf dem gesamten Schulgelände während der Schulzeit grundsätzlich auszuschalten.
        Ausnahmen von diesem Verbot:

        • Lehrkräfte können das Benutzen solcher Geräte erlauben.
        • Schüler der Kursstufe dürfen solche Geräte im Oberstufenaufenthaltsraum benutzen.

        Das Ballspielen ist nur in den Hof- oder Mittagspausen auf den dafür vorgesehenen Flächen mit Softbällen erlaubt.

        10. Haftung
        Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung öffentlichen wie privaten Eigentums sowie bei Personenschäden gilt Haftung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

        11. Gesundheit
        Der Konsum von Tabak, Alkohol und sonstigen Drogen ist auf dem Schulgelände strengstens untersagt.